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Das BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften – Die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem langersehnten BMF-Schreiben vom 21.04.2022 zur steuerlichen Behandlung von sog. Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen und klargestellt, dass auch solche Kapitalrückzahlungen als steuerneutrale Leistung qualifiziert werden können.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 25. April 2022
Autoren: Raphael Baumgartner
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