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Der neue Außensteueranwendungserlass vom 22.12.2023: Ausgewählte Aspekte zur Hinzurechnungsbesteuerung im Fondskontext

Am 22.12.2023 hat die Finanzverwaltung als verfrühtes Weihnachtsgeschenk den finalen Außensteueranwendungserlasses veröffentlicht. Im Fondskontext besonders relevant sind dabei die Aussagen zur Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Anpassungen im Vergleich zum Entwurf des Anwendungsschreiben aus dem Juli 2023. Welche Neuerungen das finale Schreiben mit sich bringt stellt Raphael Baumgartner in seinem Beitrag dar.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 09. Januar 2024
Autoren: Raphael Baumgartner
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