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Der Pauschbetrag für die Bestattungskosten und den Erwerbsaufwand bei der Erbschaftsteuer

Einem Erben steht bei der Erbschaftsteuer für die Bestattungskosten und den Erwerbsaufwand ein Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro zur Verfügung. In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH nun klargestellt, dass dieser Pauschbetrag auch Erben zur Verfügung steht, die tatsächlich gar keinen Aufwand für die Bestattung und den Erwerb haben. Im Fall der Vor- und Nacherbschaft, können sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe den Pauschbetrag geltend machen. Folgt man der überzeugenden Argumentation des BFH, so müsste der Pauschbetrag zudem Erwerbern einer Schenkung unter Lebenden zur Verfügung stehen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 15. Juni 2023
Autoren: Michael Feldner
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