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Der (temporäre) Ausschluss des Kündigungsrechts bei der GbR nach dem MoPeG: Alter Wein in neuen Schläuchen oder tatsächliche Veränderung?

Vor Inkrafttreten des modernisierten Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 war unklar, wo genau die Grenzen (noch) zulässiger Vereinbarungen über die Beschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts von Personengesellschaftern verlaufen; klar war nur, dass ein gänzlicher Ausschluss unzulässig ist. Mangels verlässlicher Leitlinien sah sich die Gestaltungspraxis daher der Gefahr eines unzulässigen und damit nichtigen Kündigungsausschlusses ausgesetzt. Dr. Sebastian Löcherbach, Dr. Christian M. König und Dr. Florian Großmann erörtern in Ihrem Beitrag, wieso Personengesellschafter unter Geltung des MoPeG auch einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts gesellschaftsvertraglich zulässig vereinbaren können.

in: DStR Deutsches Steuerrecht, 5/2024, 244-248
Autoren: Dr. Sebastian Löcherbach, Dr. Christian M. König, Dr. Florian Großmann
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