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Die Besteuerung einer sog. „passiven Entstrickung“

Es ist umstritten, ob eine sog. passive Entstrickung der deutschen Besteuerung unterliegt. In einem aktuellen Urteil hat jetzt das FG Münster entschieden, dass jedenfalls die Änderung des DBA mit Spanien zum 01.01.2013 nicht zu einer steuerpflichtigen passiven Entstrickung geführt hat. Das Urteil betrifft eine Vielzahl von deutschen Eigentümern spanischer Immobilien, die diese Immobilien über eine Kapitalgesellschaft halten.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 06. Dezember 2022
Autoren: Michael Feldner
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