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Einziehung von Gesellschaftsanteilen: Schenkungsteuer beachten!

Das Erbschaft- / Schenkungsteuerrecht fingiert in den §§ 3, 7 ErbStG eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher Vorgänge als steuerpflichtige Erwerbe. Die entsprechenden Vorschriften stehen immer wieder im Blickpunkt der Rechtsprechung und sind bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen stets zu beachten, insbesondere da eine Zuwendungsabsicht oftmals nicht vorausgesetzt wird. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17.11.2021 (II R 21/20) hat der BFH nun entschieden, dass nicht nur die Zwangseinziehung eines GmbH-Anteils gegen eine Abfindung unter Wert eine Schenkung darstellt, sondern auch die einvernehmliche Einziehung.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 09. Juni 2022
Autoren: Dr. Marcel Duplois
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