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Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Die Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer ist ein Schwerpunkt bei der steuerlichen Strukturierung von Inbound-Investitionen. Mit Beschluss vom 18.05.2021 stellte der BFH klar, dass eine Entlastung möglich ist, wenn ausländische Investoren in einer vorgeschalteten vermögensverwaltenden Personengesellschaft gepoolt werden. Ob eine Entlastung auch im Falle einer gewerblichen Personengesellschaft möglich ist, ließ der BFH jedoch offen.

in: DStRK - Deutsches Steuerrecht kurzgefasst, 20/2021, 271-272
Autoren: Raphael Baumgartner
Expertise
  • Steuerrecht
    • Konzernsteuerrecht / Unternehmenssteuerrecht