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Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes in der Form des ATADUmsG – Aussagen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Seit dem 01.01.2022 ist die Hinzurechnungsbesteuerung in der Form des ATADUmsG bereits anwendbar. Während im Schrifttum schon lange darüber diskutiert wurde, äußerte sich die Finanzverwaltung zur Anwendung des neuen Außensteuergesetzes erstmalig mit einem lang ersehnten Entwurf eines BMF-Schreibens am 19.07.2023. „Ein sehr ausführliches Schreiben, was dennoch viele Wünsche offenlässt“ meinen die POELLATH-Professionals Raphael Baumgartner und Jannis Lührs. Wozu sich die Finanzverwaltung äußert und wo noch nachgebessert werden sollte, veranschaulichen die beiden in ihrem Beitrag.

in: IStR Internationales Steuerrecht, Heft 01/2024, 04. Januar 2024, 1-10
Autoren: Raphael Baumgartner, Jannis Lührs
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