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Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG – vor unklaren Nebenbestimmungen wird gewarnt!

Seit Jahresbeginn 2022 werden durch die Finanzverwaltung erstmals Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG erteilt. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die Nebenbestimmungen im Erlassbescheid gelegt werden, da Säumniszuschläge möglicherweise rückwirkend entstehen.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 09. Februar 2022
Autoren: Dr. Martin Liebernickel
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