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Geleistete Anzahlungen als „schädliches“ Verwaltungsvermögen

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 1.2.2023 (Az. II R 36/20) wichtige Feststellungen für die Anwendung des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregimes für Betriebsvermögen getroffen. Danach stellen geleistete Anzahlungen jedenfalls dann kein „schädliches“ und damit grundsätzlich steuerpflichtiges Verwaltungsvermögen dar, wenn diese für Gegenstände geleistet worden sind, die ihrerseits kein Verwaltungsvermögen darstellen, wären sie bereits in der Bilanz aktiviert. In der Entscheidung entkräftet der BFH Argumentationsmuster der Finanzverwaltung und trägt so erfreulicherweise zu Orientierung und Rechtssicherheit insbesondere für die Steuerpflichtigen bei.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 16. Mai 2023
Autoren: Dr. Julian Schick
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