Insight
· Insight

JStG 2022: Doch keine gesetzliche Rücknahme der aktuellen BFH-Rechtsprechung zu § 6 Abs. 5 EStG

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 am 02.12.2022 ohne Anpassungen in § 6 Abs. 5 EStG angenommen, sodass die aus Sicht der Steuerpflichtigen positive Rechtsprechung  des BFH zu den Sperrfristen des § 6 Abs. 5 Satz 4 und 6 EStG weiterhin Anwendung findet. Der Beitrag fasst die Hintergründe der gesetzlichen Regelung, die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie die geplanten, aber erfreulicherweise nicht umgesetzten, Regelungen des Jahressteuergesetzes zusammen.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 13. Dezember 2022
Autoren: Gerald Herrmann
Expertise