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Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung wertloser Aktien

Die Veräußerung von wertlosen Aktien hängt weder von der Höhe der Gegenleistung ab, noch führt sie zu einem Gestaltungsmissbrauch durch den Steuerpflichtigen. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 29.09.2020 nun vollständig geklärt. Gerald Herrmann erläutert Sachverhalt und Folgen des Urteils im Handelsblatt Steuerboard.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 21. April 2021
Autoren: Gerald Herrmann
Expertise
  • Steuerrecht
    • Konzernsteuerrecht / Unternehmenssteuerrecht