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2013 ·
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Kommentar: AIFM-Richtlinie - Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds mit Bezügen zum KAGB-E
Kapitel V AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
Vorbemerkung zu Artikel 26–30 AIFM-Richtlinie Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
Artikel 26 Geltungsbereich
Artikel 27 Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen
Artikel 28 Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben
in: Hrsg.: Dornseifer / Jesch / Klebeck / Tollmann, Verlag C.H. Beck, 2013, ISBN 978-3-406-64020-9