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Neue Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Infolge einer Gesetzesänderung dürfen Immobilienunternehmen nunmehr ab dem Erhebungszeitraum 2021 neben der ausschließlichen Vermietung im Rahmen eng gefasster Unschädlichkeitsgrenzen Mietnebenleistungen anbieten

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 29. September 2021
Autoren: Dr. Elisabeth Märker
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