Insight
· Insight

Neues vom BFH zu inkongruenten Gewinnausschüttungen

Inkongruente Gewinnausschüttungen werden von der Finanzverwaltung grundsätzlich akzeptiert, wenn eine zivilrechtlich wirksame Regelung in der Satzung besteht und kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO vorliegt. Der BFH hat allerdings kürzlich entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Regelung in der Satzung nicht erforderlich ist. Der Beitrag fasst die BFH Entscheidung zusammen und stellt deren Praxisauswirkungen dar.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 22. Dezember 2022
Autoren: Jannis Lührs
Expertise
  • Nachfolge und Vermögen
    • Steuerplanung / -strukturierung
  • Steuerrecht
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Transaktionssteuerrecht
    • Konzernsteuerrecht / Unternehmenssteuerrecht
    • Internationales Steuerrecht
    • Umwandlungssteuerrecht