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Neues vom Familienheim: BFH entscheidet zugunsten des Erwerbers über zwingende Gründe des Auszugs

Beim BFH ist erneut ein Urteil über die erbschaftsteuerrechtliche Befreiung des sog. Familienheims ergangen (BFH vom 01.12.2021 – II R 18/20). Der für die Erbschaftsteuer zuständige II. Senat hob das vorinstanzliche Urteil des FG Düsseldorf (vom 08.01.2020 – 4 K 3120/18 Erb) aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung auf und verwies die Sache zur Nachholung der relevanten Tatsachenfeststellungen an das FG zurück.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 14. Juli 2022
Autoren: Dr. Katharina Hemmen
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