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Verbot der Beteiligung an einem Boykott im Außenwirtschaftsrecht – Hindernis für Fondsinvestments deutscher Investoren?

Im Rahmen von Fondszeichnungen wird von Investoren regelmäßig die Unterwerfung unter bestimmte (ausländische) Sanktionsregime verlangt. Diese Unterwerfung kann im Widerspruch zu sog. Anti-Boykott-Regelungen stehen. Hieraus folgt eine für den Fondsinvestor nahezu unauflösbare Situation: Ohne Unterwerfung unter das Sanktionsregime käme es regelmäßig nicht zur Fondszeichnung - mit Unterwerfung steht ein als Ordnungswidrigkeit pönalisierter Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht im Raum. Neben dem Anwendungsbereich des § 7 AWV und Art. 5 Blocking-VO stellt der Beitrag einen Vorschlag von Dr. Philipp Ahlers und Dr. Maurice Ribak zur Auflösung des Spannungsverhältnisses im Rahmen von Fondszeichnungen vor.

in: RdF Recht der Finanzinstrumente, 04/2022, 14. November 2022
Autoren: Dr. Philipp Ahlers, Dr. Maurice Ribak
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