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Vollständige Optionsverschonung – Eine Optionsfalle im ErbStG?

Die Optionsverschonung des ErbStG bietet die Chance auf eine bis zu 100%ige Steuerbefreiung betrieblichen Vermögens. Bei Nicht-Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen droht jedoch das Risiko der Optionsfalle. Diese Auffassung der Finanzverwaltung wurde zumindest zur alten Rechtslage erneut finanzgerichtlich bestätigt.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 23. Juni 2021
Autoren: Mareike Krämer
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