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POELLATH berät Testamentsvollstrecker bei der Abwicklung des Nachlasses eines UHNWI

POELLATH hat den Testamentsvollstrecker eines UHNWI bei der Abwicklung des Nachlasses beraten.

Die Beratung des Testamentsvollstreckers durch POELLATH im Hinblick auf die steuerlichen Pflichten erstreckte sich über die erbschaftsteuerlichen Anzeigepflichten wie z.B. der Anzeige des Nacherwerbs im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung des § 28a ErbStG sowie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers und den Erbschaftsteuererklärungen der Erben. Im Fokus der Erbschaftsteuererklärungen stand die steuerliche Bewertung des Vermögens des Erblassers, welches verschiedene Beteiligungen enthielt.

Im Rahmen des Verfahrens vor dem Nachlassgericht und der Testamentsvollstreckung lag der Schwerpunkt der Beratung in der Erstellung des umfangreichen Nachlassverzeichnisses.

Weiterhin unterstützte POELLATH bei der Verteilung einzelner Nachlassgegenstände, wozu im Hinblick auf die Beteiligungen einige gesellschaftsrechtliche Fragestellungen geklärt und Gesellschafterwechsel durchgeführt werden mussten.

POELLATH hat den Testamentsvollstrecker mit folgendem Team beraten:

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