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Positive BGH-Rechtsprechung zu Leaver-Call Optionen bei Managementbeteiligungsprogrammen (MPPs)
Der BGH hat zur Wirksamkeit von freien Hinauskündigungsklauseln und damit zu Call Optionen im Rahmen von PE-Managementbeteiligungen Stellung genommen. In diesem Zusammenhang hob der BGH ein Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Das Urteil befasst sich mit der äußerst praxisrelevanten Frage, welche Gesichtspunkte bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Call Optionsklauseln zu berücksichtigen sind. Dabei setzt sich der BGH insbesondere mit dem wirtschaftlichen Zweck von Managementbeteiligungsprogrammen auseinander.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 12. März 2026