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Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Erstmals hat sich eine deutsche Finanzbehörde konkret zur steuerlichen Beurteilung von Hurdle-Shares geäußert: Das Bayerische Landesamt für Steuern legt in seiner Verfügung vom 28. Mai 2026 dar, unter welchen Voraussetzungen Erlöse aus Hurdle-Shares als Arbeitslohn zu qualifizieren sind – und wann nicht. Für die Praxis der Managementbeteiligung ist dies ein wichtiger Orientierungsrahmen, der über Bayern hinaus Bedeutung hat.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 22. Juni 2026
Autoren: Dr. Benedikt Hohaus, Natalie Tafelski
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