Insight
· Insight

Erneut positive Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Managementbeteiligungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Änderung der Rechtsprechung zur Abgrenzung der Einkunftsarten bei Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen vorgenommen. Demnach ist für die Abgrenzung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine Gesamtabwägung mehr erforderlich, sofern die Beteiligung wirksam begründet und vertragsgemäß durchgeführt wird. Einkünfte aus einer solchen Beteiligung zählen vorrangig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 26. Januar 2026
Autoren: Dr. Barbara Koch-Schulte, Dr. Benedikt Hohaus
Expertise