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Fremdkapital für Mitarbeiterbeteiligungen - Laufende Erträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen

Mit seinen Entscheidungen zur Besteuerung von Fremdkapitalbeteiligungen für Mitarbeiter vom 21.10.2025 schließt der VIII. Senat des BFH eine Lücke in seiner Rechtsprechung. Er stellt ausdrücklich klar, dass nicht nur Einkünfte aus Eigenkapitalinstrumenten, sondern auch aus Fremdkapitalbeteiligungen unabhängig von ihrer Höhe als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass die Kapitalüberlassung durch Mitarbeiter nicht Teil des Arbeitsverhältnisses ist, und verabschiedet sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Einkunftsarten.

in: DER BETRIEB, Heft 22/2026, 26. Mai 2026, 1360-1365
Autoren: Dr. Barbara Koch-Schulte