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Juni 2025 ·
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Bundesarbeitsgericht entscheidet - Verfall von virtuellen Optionsrechten bei Eigenkündigung des Mitarbeiters
Ein Arbeitgeber hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt, dass bereits durch „Vesting“ ausübbare virtuelle Optionsrechte im Falle einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers sofort verfallen. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung erklärte das BAG eine solche Klausel für unwirksam, da die Optionsrechte einen Bestandteil der vertraglich zugesagten Vergütung darstellen und nicht einfach gestrichen werden dürfen. Ein Blick auf das Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24).
in: GoingPublic Spezial - Mitarbeiterbeteiligungen, Juni 2025, 38-39