Insight
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Das neue EU-Geldwäschepaket und seine Auswirkungen auf Stiftungen und Trusts sowie deren Tochtergesellschaften
Ab dem 10. Juli 2027 wird sich die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung durch das EU-Geldwäschepaket ändern. Der Kreis der wirtschaftlichen Eigentümer wird sich erweitern. Insbesondere bei Stiftungen und Trusts sowie deren Beteiligungen, dürften sich große Unterschiede zur aktuellen Rechtslage ergeben. Mit dieser Erweiterung gehen zudem zusätzliche Meldepflichten hinsichtlich der Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern einher.