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Vergütungen an den Aktionär-Vorstand einer Aktiengesellschaft – Der BFH zieht eine Trennlinie zur GmbH-Rechtsprechung
Kann eine Tantiemevereinbarung mit einem in Doppelstellung tätigen Aktionär-Vorstand einer Aktiengesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen – und sind hierzu die aus der GmbH-Rechtsprechung bekannten Maßstäbe heranzuziehen? Mit dieser praxisrelevanten Frage befasst sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung und grenzt die Maßstäbe für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ausdrücklich von denen für die Aktiengesellschaft ab. Dr. Sebastian Löcherbach und Jil Marie Hinrichs beleuchten die steuerliche Relevanz dieser Rechtsprechung für die Gestaltungsberatung in der Aktiengesellschaft.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 22. April 2025