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BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH
Mit Beschluss vom 06.07.2025 stellt der BFH zumindest im AdV-Verfahren vorläufig klar: Werden disproportionale Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH eindeutig einem Gesellschafter zugewiesen, fällt keine Schenkungsteuer gemäß § 7 Abs. 8 ErbStG an - unabhängig davon, ob die Zuordnung im Gesellschaftsvertrag oder in einer schuldrechtlichen Nebenabrede vereinbart ist.
Unsere Professionals Dr. Sebastian Löcherbach und Dr. Marcel Duplois beleuchten im Steuerboard DER BETRIEB den Beschluss, der weitere Klarheit für disquotalen Kapitalmaßnahmen liefert, die vor allem bei Finanzierungsrunden und/oder Familienunternehmen regelmäßig erforderlich sind.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 15. Juli 2025