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Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

In ihrer Urteilsanmerkung arbeiten die Autoren heraus, dass der BFH mit der Einordnung der KGaA Komplementärbeteiligung als Verwaltungsvermögen erstmals eine Analogie zulasten des Steuerpflichtigen vornimmt und damit den bislang als abschließend verstandenen Verwaltungsvermögenskatalog durchbricht. Anhand von Beispielen wie Kryptowährungen, Anzahlungen auf Verwaltungsvermögen und Nutzungsrechten zeigen die Autoren auf, wo nach Maßgabe der BFH Rechtsprechung die Grenzen zulässiger Analogien verlaufen – und warum eine Ausdehnung des Verwaltungsvermögenskatalogs auf diese Fallgruppen rechtsdogmatisch nicht überzeugt.

in: ZEV- Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Heft 2/2026, 13. Februar 2026, 116-120
Autoren: Dr. Stephan Viskorf, Malena Anthofer
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