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    Bundesbank-Reporting: Sanktionen bei Non-Compliance
Ab dem 30. April 2024 gilt die Verordnung (EU) 2022/1917 der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten im Zusammenhang mit den monatlichen Meldungen an die Bundesbank. Danach soll die Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten stärker sanktioniert werden.