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EuGH erklärt EU-Geldwäscherichtlinie teilweise für rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22. November 2022 Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für unwirksam erklärt. Konkret geht es um eine Bestimmung, wonach Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Mit dieser Maßnahme sollten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden.

in: Private Equity Magazin, 25. November 2022
Autoren: Dr. Andreas Richter, Dr. Christoph Philipp, Dr. Stephan Viskorf, Dr. Maximilian Haag, Dr. Katharina Hemmen, Dr. Katharina Gollan