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Gute Neuigkeiten für deutsche Stifter und Begünstigte ausländischer Stiftungen und Trusts
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. Dezember 2024 klargestellt, dass die sogenannte Escape-Klausel zur Vermeidung der Zurechnungsbesteuerung auch auf Stiftungen und Trusts mit Sitz in Drittstaaten – etwa der Schweiz – anwendbar ist. Das Urteil stärkt die Kapitalverkehrsfreiheit und schafft mehr Rechtssicherheit für internationale Nachfolge- und Vermögensstrukturen.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 12. Mai 2025