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Nach 13 Jahren: Das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Krypto Assets ist da!

Das Bundesministerium der Finanzen hat nach langer Wartezeit seinen Erlass „zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token“ veröffentlicht. Der Erlass klärt erfreulicherweise etliche bislang unklare Rechtsfragen für die Praxis. Zugleich bleiben einige Punkte nach wie vor offen, etwa die in der Praxis schwierige Abgrenzung zwischen vermögensverwaltendem und gewerblichem Kryptohandel sowie die Anforderungen an Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen.

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 12. Mai 2022
Autoren: Dr. David Hötzel
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