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    Umsatzsteuerbefreiung der AIF-Verwaltung ab 2024
Selten ist der Inhalt eines neuen Gesetzes so einfach zusammenzufassen wie bei der Reform des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz: Ab 1. Januar 2024 ist die Verwaltung sämtlicher alternativer Investmentfonds (AIFs) umsatzsteuerfrei. Dr. Peter Bujotzek und Dr. Philip Schwarz van Berk geben einen Rück- und Ausblick.
in: Unternehmeredition, Spezial: Investoren im Mittelstand, Dezember 2023, 10-11
      
                     
                            