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POELLATH berät bei umfassender steuerlicher Nachdeklaration („Selbstanzeige“) und nachfolgendem Wegzug eines global aktiven UHNWI in einen anderen Staat

POELLATH hat einen UHNWI mit global ausgerichteter Vermögenstruktur umfassend beraten. Das weltweit verteilte Vermögen beinhaltete u.a. zahlreiche Immobilien, Unternehmensbeteiligungen verschiedenster internationaler Rechtsformen, Fondsbeteiligungen, Trusts und Kapitalbestände in unterschiedlichsten Währungen.

Die steuerliche Nachdeklaration („Selbstanzeige“) durch POELLATH erfolgte aufgrund der Komplexität von Steuerrechtsordnungen zahlreicher involvierter Staaten (u.a. Deutschland) mit Blick auf die Bereiche Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungs- sowie Umsatzsteuern und berücksichtigte insbesondere auch das steuerliche Verfahrens- und Steuerstrafrecht. Letzteres wurde gemeinsam mit namhaften Strafrechtlern begleitet.

Zu den Aufgaben gehörten insbesondere

  • die umfangreiche und vollständige Erfassung, Aufarbeitung und nachvollziehbare Abbildung des internationalen Sachverhalts (Zeitraum: teilweise über 20 Jahre) gegenüber den Finanzbehörden,
  • die steuerrechtliche Würdigung sämtlicher Sachverhaltskomponenten und Herausarbeitung der Position zur Vertretung unseres Mandanten gegenüber den Finanzbehörden,
  • die Zusammenarbeit, Kommunikation und federführende Organisation aller beteiligten Berater anderer Kanzleien,
  • die Kommunikation mit den Finanzbehörden als auch die nachlaufende Betreuung bis zum Abschluss und Einigung mit den Finanzbehörden.

Anschließend berieten wir den bereits im Vorfeld geplanten Wegzug des UHNWI vor dem Hintergrund der komplexen deutschen Regelungen hierzu.

POELLATH hat den UHNWI mit folgendem Team beraten:

Ansprechpartnerin Presse
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