Insight
·
Insight
FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit
Das FG München entschied, dass eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Stiftung durch die Sitzverlagerung nach Deutschland ihre Rechtsfähigkeit nicht verliert und damit weiterhin intransparent bleibt. Eine Schenkung Dritter an die Stiftung löst daher keine Schenkungsteuer beim Stifter aus. Die Revision zum BFH (II R 41/25) wurde zugelassen, um die Frage abschließend zu klären.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 15. Oktober 2025