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Zwischen MiCAR und MiFID II – Die ESMA-Leitlinien zur Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente
Die Abgrenzung zwischen MiCAR und MiFID II entscheidet sich maßgeblich an der Frage, ob ein Kryptowert als Finanzinstrument und insbesondere als übertragbares Wertpapier zu qualifizieren ist. Die ESMA hat mir ihren Leitlinien zur Einstufung von Kryptowerten als Finanzinstrumente versucht, hierfür die Kriterien zu konkretisieren. Der Beitrag greift diese Leitlinien auf, arbeitet die Voraussetzungen des aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriffs systematisch heraus und überprüft, inwieweit die ESMA einen tragfähigen Beitrag zur Abgrenzung beider Regime leistet.
in: RDi Recht Digital, Heft 3/2026, 105-111