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Erneute EU-Sanktionen gegen Russland

Am 15. März 2022 hat die Europäische Union weitere Sanktionen gegen Russland verhängt, die auch Ex- und Importverbote enthalten.

Diese und weitere seit unserer letzten Mandanteninformation erlassene Sanktionen (vgl. hierzu unsere vorherige Mandanteninformation 1 und 2) haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Zusammenfassung

Die neuen Sanktionen beinhalten insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Güterbezogene Sanktionen, insbesondere Exportverbote für Luxusgüter und Güter mit Bezügen zur Schifffahrt und dem Energiesektor sowie Importverbote für Eisen- und Stahlerzeugnisse.
  • Weitergehende Finanzsanktionen, insbesondere betreffend den Energiesektor. Diese treten neben die Sanktionen vom 2. und 9. März, die unter anderem einen Ausschluss von Banken von SWIFT, die Erstreckung auf Kryptowerte und das Verbot des Transfers von Euro-Banknoten an Personen in Russland regeln.
  • Ausweitung der persönlichen Sanktionen, u. a. auf eine Vielzahl von Politikern und Unternehmern, einschließlich eines Verbots, mit bestimmten Unternehmen Geschäfte zu betreiben.

A) Güterbezogene Sanktionen

Für die folgenden Güter gilt nunmehr ein umfassendes Exportverbot, das teilweise durch Beschränkungen für unterstützende Dienstleistungen flankiert wird:

  • Luxusgüter: Umfassendes Exportverbot für bestimmte Luxusgüter an russische Personen und Unternehmen, deren Wert je Stück EUR 300 übersteigt. Erfasst sind zum Beispiel Güter aus den Bereichen Bekleidung, Kosmetik, alkoholhaltige Getränke, Edelsteine, Lederwaren, Teppiche, Porzellangeschirr, Uhren, Freizeitsportartikel und (mit höheren Wertgrenzen) bestimmte Elektrogeräte (Haushalt, Bild/Ton) und Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile etc.
  • Energiesektor: Weitergehende Verschärfung hinsichtlich des Exports von Dual-Use- Gütern im Energiesektor.
  • Schifffahrt: Verbot des Exports von Navigations- und Funkausrüstung für russische Schiffe oder zur Verwendung in Russland und ein diesbezügliches Finanzierungsverbot.

Der Import von Eisen und Stahlerzeugnissen aus Russland ist verboten. Dies betrifft insbesondere Walzstahlerzeugnisse und Rohre. Halbzeug ist nicht erfasst. Verboten sind auch die Beförderung und technische Hilfe sowie Finanzierungsleistungen. Eine Ausnahme gilt hiervon für die Erfüllung von Verträgen bis zum 17. Juni 2022, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden.

B) Finanzsanktionen

Im russischen Energiesektor dürfen keine neuen Beteiligungen mehr erworben, keine Wertpapierdienstleistungen erbracht und dort tätigen Unternehmen keine Kredite mehr gewährt werden.

Bereits seit dem 12. März 2022 sind die folgenden russischen Banken von SWIFT ausgeschlossen: Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, VNESHECONOMBANK (VEB) und VTB BANK. Dies gilt auch für Tochtergesellschaften, an denen diese mindestens 50 % der Anteile halten.

Es wird klargestellt, dass auch Kryptowerte als übertragbare Wertpapiere gelten können und die entsprechenden Sanktionen auch für diese gelten.

Es ist – mit engen Ausnahmen – verboten, Euro-Banknoten an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

Zudem ist es verboten, Ratingdienste zu erbringen und sich an Projekten zu beteiligen, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden.

C) Weitere persönliche Sanktionen und Geschäftsverbote

Es gilt ein neuartiges Geschäftsverbot (mittelbar/unmittelbar) für bestimmte gelistete Unternehmen, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder in über 50-prozentiger öffentlicher Inhaberschaft befinden. Dieses erstreckt sich auch auf von diesen gelisteten Einheiten kontrollierte bzw. weisungsgebundene Unternehmen. Das Verbot betrifft Geschäfte mit Unternehmen wie Alsmast Anty, Gazprom Neft, Kamaz, Oboronprom, Rosneft, Rostec, Transneft, United Aircraft Corporation, Uralvagonzavod etc.

Die bisherigen Sanktionslisten wurden um eine Vielzahl gelisteter Personen ergänzt (insgesamt aktuell 893 Personen) und erfassen nun auch weitere Unternehmer wie Roman Abramovich, Vladimir Kiriyenko (CEO VK), Mikhail Poluboyarinov (CEO Aeroflot) und Dmitry Mazepin (CEO Uralchem).

Autoren: Daniel Wiedmann, Daniel Hoppen
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