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Gesellschaftsregister für die GbR kommt zum 1. Januar 2024
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden zum 1. Januar 2024 nicht nur die Rechtsvorschriften der GbR reformiert, sondern es wird auch ein sogenanntes Gesellschaftsregister eingeführt. Ähnlich wie das Handelsregister für Handelsgesellschaften soll das Gesellschaftsregister zukünftig Auskunft über Existenz, Vertretungsbefugnis und Beteiligungsverhältnisse der GbR geben und somit für mehr Transparenz sorgen.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 04. Juli 2023